Malwettbewerb: Was mir „Rund um die Neubürg“ am besten gefällt

Teilnahmebedingungen Malwettbewerb

1 Veranstalter

Der Malwettbewerb wird durchgeführt vom Verein für Regionalentwicklung „Rund um die Neubürg – Fränkische Schweiz e.V., Bahnhofstraße 35, 95490 Mistelgau (nachfolgend: „Neubürg-Verein“).

2 Teilnahmeberechtigung

Teilnehmen können alle Kinder bis zu ihrem 14. Lebensjahr, die einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Mitarbeiter des Neubürg-Vereins, sowie deren Angehörige, sind nicht zur Teilnahme berechtigt.

3. Dauer und Teilnahmehandlung

Der Malwettbewerb findet zwischen dem 01.04.2019 und dem 02.06.2019 statt.

Die Malvorlage ist abrufbar auf der Homepage des Neubürg-Vereins oder wird in teilnehmenden Schulen und Kindergärten ausgeteilt.

Um an dem Wettbewerb teilzunehmen, müssen die Teilnehmer oder ihre gesetzlichen Vertreter bis zum 02.06.2019 ein von den Teilnehmern selbst gemaltes Bild zum Thema „Was mir Rund um die Neubürg am besten gefällt “ jeweils entweder abfotografiert oder eingescannt als Bilddatei per E-Mail an info@neubuerg.de schicken, oder es postalisch beim Neubürg-Verein im Original einreichen.

Teilnehmer, die ihr Bild am 02. Juni 2019 ab 14 Uhr persönlich auf der Neubürg abgeben, können bevorzugt am Luftballonwettbewerb, im Rahmen des Neubürg-Festes, teilnehmen. Hierfür gelten die gesonderten Teilnahmebedingungen.

Um jedes gemalte Bild eindeutig zuweisen zu können, müssen alle Angaben auf der Malvorlage ausgefüllt sein und eine erziehungsberechtigte Person ihr Einverständnis zu den Teilnahmebedingungen geben.

Pro Teilnehmer darf ein Bild eingereicht werden.

 

4. Gewinnermittlung- und benachrichtigung

Vom Neubürg-Verein werden drei Gewinner anhand der Kriterien Originalität und Kreativität unter allen Einsendungen bestimmt. Dabei wird das Alter der Teilnehmer berücksichtigt.

Die Gewinner werden spätestens bis zum 31.08.2019 über die Kontaktangaben auf der Malvorlage benachrichtigt. Sollte binnen drei Wochen nach der erstmaligen Benachrichtigung keine Rückmeldung erfolgen, verfällt der Gewinnanspruch und es wird ein Ersatz nach den gleichen Kriterien bestimmt.

Die Zustimmung der Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigter vorausgesetzt, werden die Gewinner und ihr Bild auf der Homepage sowie dem Facebook-Profil des Neubürg-Vereins bekanntgegeben.

Die Gewinner-Bilder werden mit folgenden Daten online eingestellt:

  • Vorname, Alter und Wohnort des Kindes (nur der Name der Kommune).

 

5. Gewinnübermittlung

Der Gewinn kann, nach Absprache, in der Geschäftsstelle des Neubürg-Vereins entgegengenommen werden oder wird auf dem Postweg übermittelt. Zur postalischen Gewinnübermittlung benötigt der Neubürg-Verein die Adresse des Teilnehmers.

6. Datenschutz

Es wird auf die gesonderten Datenschutzhinweise zum Malwettbewerb verwiesen.

7. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

8. Änderung/Einstellung des Wettbewerbs

Der Neubürg-Verein behält sich das Recht vor, den Malwettbewerb im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder einzustellen. Der Neubürg-Verein ist insbesondere berechtigt, den Malwettbewerb einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn

  • ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird oder
  • eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist (z.B. durch höhere Gewalt)

9. Ausschlusskriterien

Der Neubürg-Verein behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen.

10. Übertragung, Barauszahlung, Rechtsweg

Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Eventuelle Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.