Regionalbudget 2024

Zuschüsse für Kleinprojekte

Was ist das Regionalbudget?
Seit 2020 haben die Bayerischen ILE-Regionen die Möglichkeit, eigenverantwortlich Kleinprojekte in deren Gebiet zu fördern. Dazu steht pro ILE ein jährliches Regionalbudget von maximal 100.000 € zur Verfügung. 90 % davon stammen aus  Mitteln der Bund-Länder Aufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ und werden über das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberfranken zur Verfügung gestellt. Der Rest wird aus Eigenmitteln des ILE-Zusammenschlusses aufgebracht. Ziel des Regionalbudgets ist eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung zu unterstützen und die regionale Identität zu stärken.

Welche Projekte können gefördert werden?
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte mit förderfähigen Nettokosten (Gesamtkosten abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, etc.) zwischen 625 € und 20.000 € gefördert werden, die

  • der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK) und den Zielen der Bayerischen Landesentwicklung dienen
  • innerhalb der Grenzen des ILE-Zusammenschlusses liegen
  • bis spätestens 20. September 2024 nachweislich abgeschlossen werden können
  • bislang noch nicht begonnen wurden (Eine Auftragsvergabe zählt schon als Projektbeginn)

Das können zum Beispiel sein: Gestaltung von öffentlichen Plätzen, Investitionen in Unternehmen der ländlichen Grundversorgung, Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements (inkl. Öffentlichkeitsarbeit) …

Wichtig ist, dass die Kleinprojekte den Zielen der ILE (siehe Auswahlkriterien) dienen und ein Nutzen für die Allgemeinheit erkennbar ist.

Beispiele erfolgreicher Projekte finden Sie hier

Welche Ausschlusskriterien gibt es?
Von einer Förderung im Rahmen des Regionalbudgets sind folgende Vorhaben ausgeschlossen:

  • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau- Gewerbe- und Industriegebieten
  • Landankauf oder der Kauf von Tieren
  • gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten
  • Personalleistungen
  • laufende Unterhaltungs- oder Betriebskosten

Wer kann Projektträger sein?
Nahezu jeder, egal ob Privatperson, Verein, Unternehmen oder eine Mitgliedskommune der ILE. Wichtig ist, dass die Projektträger über die ausreichenden Mittel verfügen, da der Zuschuss erst nach Abschluss der Projekte und nach Prüfung der Verwendungsnachweise durch das ALE Oberfranken gezahlt werden kann. Unternehmen müssen eine zusätzliche De-minimis-Erklärung abgeben.

Wie hoch ist die Förderung?
Aus dem Topf des Regionalbudgets können Kleinprojekte mit bis zu 80% der Nettogesamtkosten, maximal jedoch bis zu 10.000€ gefördert werden. Der genaue Zuschuss ergibt sich aus der Punkte-Bewertung durch das Entscheidungsgremium und ob z.B. Drittmittel in das Projekt einfließen.

Wie läuft das Procedere?
Zwischen dem 11.03.2024 und dem 20.04.2024 können Projektträger eine Förderanfrage (per Post oder E-Mail) mit diesem Formblatt bei der ILE-Geschäftsstelle einreichen. Ende April beschließt ein Entscheidungsgremium anhand vorgegebener Auswahlkriterien über die Förderfähigkeit und die Fördersätze der einzelnen Projekte. Nach Abschluss der Durchführungsvereinbarungen haben die Projektträger bis 20.09.2024 Zeit, die Maßnahmen umzusetzen.

Achtung: Beim aktuellen Förderaufruf handelt es sich um ein begrenzes Budget aus Restmitteln.

Aktuelle Informationen teilen wir auf dieser Seite und über Social Media.

Falls Sie eine Projektidee haben, ist es vorab empfehlenswert, dieses Merkblatt durchzulesen und dann per Mail oder Telefon eine unverbindliche Auskunft einzuholen.

Das Entscheidungsgremium bewertet die Projekte anhand folgender Kriterien:

  1. Beitrag für die Umsetzung der Ziele des ILEK:
  2. Beitrag für die Ziele der Bayerischen Landesentwicklung:
  3. Eigenleistung des Projektträgers
  4. Bürgebeteiligung
  5. Breitenwirksamkeit

Mögliche Zusatzpunkte werden vergeben für besonderen Innovationscharakter oder interkommunale Projekte.

Außerdem hat die ILE-Mitgliederversammlung folgende Beschränkungen erlassen:

  • Spielplatzprojekte werden nur noch eingeschränkt gefördert.
  • Reine Ersatzbeschaffungen werden nicht mehr zugelassen.
  • Für gewerbliche Projektträger ist der Fördersatz auf maximal 50 % gedeckelt.

Der Fördersatz wird darüber hinaus noch von der Anzahl aller eingereichten / bewilligten Projekte und den verfügbaren Mitteln beeinflusst. Das Entscheidungsgremium achtet auch auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Kleinprojekte auf die gesamte Region.

Die ausgewählten Projektträger schließen daraufhin einen Vertrag mit der ILE, ab dessen Unterzeichnung mit den Projekten begonnen werden darf. Bis 01. Oktober muss ein Durchführungsnachweis mit Kostenaufstellung bei der ILE eingegangen sein. Die ILE fungiert als „Zwischenempfänger“ und leitet die Projektunterlagen an das ALE Oberfranken weiter. Bis Ende des Jahres können die Projektträger mit einer Auszahlung der im Vertrag vereinbarten Zuschüsse rechnen.

Wo finde ich weitere Informationen?
Zum Einstieg können Sie sich über den Förderaufruf der ILE und dieses Merkblatt des StMELF informieren.

Nachfolgend finden Sie alle Merk- und Formblätter zum Regionalbudget 2024:

Hintergrundinformationen und aktuelle Meldungen zum Regionalbudget finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter diesem Link.

© Foto Harry Strauss auf Pixabay